Artikel 69.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ladet ein Mitglied der Vereinten Nationen ein, ohne Stimmrecht an seinen Beratungen über eine Angelegenheit teilzunehmen, die für das betreffende Mitglied von besonderer Bedeutung ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005421
alte Dokumentnummer
N1195611604T
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