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Artikel 62 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 62

Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über kulturelle Zusammenarbeit, das am 13. Juli 1987 *) in Wien unterzeichnet wurde, außer Kraft.

Geschehen zu Kairo, am 10. März 1992 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 412/1987

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123889

alte Dokumentnummer

N7199220037J

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