Artikel 5
Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Hochschulqualifikationen und deren Teile ‑ unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens1 aus 1997 ‑ entsprechende Empfehlungen an die Hochschulen ausarbeitet.
_________________________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 71/1999.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
