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Artikel 5. VI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.1.1910

Artikel 5.

Dieses Übereinkommen erstreckt sich nicht auf solche Handelsschiffe, deren Bau ersehen läßt, daß sie zur Umwandlung in Kriegsschiffe bestimmt sind.

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