Artikel 5
In Indien und Siam kann die Anwendung des Artikels 3 dieses Übereinkommens durch die Regierung aufgehoben werden, außer für Fabriken im Sinne der Begriffsbestimmung der Landesgesetzgebung. Von jeder derartigen Ausnahme ist dem Internationalen Arbeitsamte Mitteilung zu machen.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2025
Gesetzesnummer
20013006
Dokumentnummer
NOR40272677
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