Artikel 5 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.1978

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Artikel 5

Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach der Unterzeichnung in Kraft.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien, am 22. November 1977, in zwei Urschriften, in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR12009243

alte Dokumentnummer

N1197852338L

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