Artikel 5
Die Kommission und die Unterkommission fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 5
Die Kommission und die Unterkommission fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.
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