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Artikel 5 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll A

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1993

Artikel 5

Unbeschadet der für die in Tabelle II bis VIII erwähnten Erzeugnisse gewährten Zugeständnisse werden die EFTA-Staaten und Ungarn in keiner Weise in der Verfolgung ihrer landwirtschaftlichen Politiken oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen gemäß dieser Politiken eingeschränkt.

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