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Artikel 4 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 4

Die Oesterreichische Nationalbank und die Ceskoslovenska obchodni banka A. S. werden alle im Zusammenhang mit der Beendigung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und mit dem Übergang des Zahlungsverkehrs auf frei konvertierbare Währung erforderlichen technischen Vereinbarungen treffen.

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