Artikel 4
Dieses Übereinkommen tritt in Kraft, sobald die Ratifikation von zwei Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation durch den Generalsekretär eingetragen worden sind.
Es bindet nur diejenigen Mitglieder, deren Ratifikation beim Sekretariat eingetragen ist.
In der Folge tritt für jedes andere Mitglied dieses Übereinkommen mit dem Tag in Kraft, an dem seine Ratifikation beim Sekretariat eingetragen worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2025
Gesetzesnummer
20012975
Dokumentnummer
NOR40272040
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
