Artikel 4
Das Abkommen tritt am vierzehnten Tag nach der Unterzeichnung in Kraft.
GESCHEHEN zu Madrid, am 21. März 1997
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Abkommen tritt am vierzehnten Tag nach der Unterzeichnung in Kraft.
GESCHEHEN zu Madrid, am 21. März 1997
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