Artikel 4 ‑ Förderfähigkeit von Projekten
Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der „Helsinki“-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien sowie der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet.
Eine vorläufige Liste mit möglichen finanzierbaren Projekten ist als Annex 2 beigefügt.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Gesetzesnummer
20008260
Dokumentnummer
NOR40148169
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