Artikel 4 ‑ Förderfähigkeit von Projekten Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Artikel 4 ‑ Förderfähigkeit von Projekten

Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der „Helsinki“-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien sowie der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet.

Eine vorläufige Liste mit möglichen finanzierbaren Projekten ist als Annex 2 beigefügt.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20008260

Dokumentnummer

NOR40148169

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