Artikel 4
Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung
- 1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Polen werden keine neuen Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung eingeführt.
- 2. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens beseitigen die EFTA-Staaten alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung für Erzeugnisse mit Ursprung in Polen, ausgenommen für in Annex III spezifizierte Erzeugnisse, für welche die Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung im Einklang mit den in dem betreffenden Anhang festgelegten Bestimmungen schrittweise abgeschafft werden.
- 3. Für Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat schafft Polen schrittweise in fünf gleichen jährlichen Schritten beginnend am 1. Jänner 1995 alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung ab, ausgenommen für in Anhang IV spezifizierte Erzeugnisse, für welche die Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft werden, und für in Anhang V spezifizierte Erzeugnisse, für welche die Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem in dem betreffenden Anhang festgelegten Zeitplan schrittweise abgeschafft werden.
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