Artikel 4.
Hinsichtlich des gleichzeitig mit dem Anschlusse der Gemeinde Mittelberg an das deutsche Zollgebiet erfolgenden Anschlusses dieser Gemeinde an das im Königreiche Bayern bestehende System der Besteuerung des Bieres und Essigs ist ein besonderes Übereinkommen abgeschlossen worden.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Gesetzesnummer
10003734
Dokumentnummer
NOR12041279
alte Dokumentnummer
N3189152392L
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