vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.1974

Artikel 4

Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß der gegenseitige Warenverkehr zu Weltmarktpreisen abgewickelt wird.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)