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ARTIKEL 4 Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2002

ARTIKEL 4

Die Vertragsparteien werden die Tourismuswerbung sowie den Austausch von Informationen, statistischen Daten, Publikationen und gesetzlichen Rechtsvorschriften im Tourismus fördern und unterstützen.

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