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ARTIKEL 48 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 48

Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)

Die Vertragsparteien können letztendlich übereinkommen, diesem Abkommen ein Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) als Protokoll beizufügen, das nach Vereinbarung einen oder mehrere Sektoren abdeckt, deren Angleichung – nachdem die Union geprüft hat, ob die einschlägigen sektoralen und horizontalen und sektoralen Rechtsvorschriften, Institutionen und Normen Georgiens vollständig an die der EU angenähert wurden – als abgeschlossen angesehen wird. Ein solches ACAA wird vorsehen, dass der Handel zwischen den Vertragsparteien in den abgedeckten Sektoren unter denselben Bedingungen wie für den solche Erzeugnisse betreffenden Handel zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt.

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