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Artikel 47 Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.2004

Artikel 47

Registrierung bei den Vereinten Nationen

Dieses Protokoll wird auf Ersuchen des Generaldirektors nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.

Zu Urkund dessen haben die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Den Haag, am 26. März 1999 in einem einzigen Exemplar, das in den Archiven der UNESCO hinterlegt wird und von dem beglaubigte Ausfertigungen allen Hohen Vertragsparteien übermittelt werden.

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