Artikel 47
Registrierung bei den Vereinten Nationen
Dieses Protokoll wird auf Ersuchen des Generaldirektors nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
Zu Urkund dessen haben die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Den Haag, am 26. März 1999 in einem einzigen Exemplar, das in den Archiven der UNESCO hinterlegt wird und von dem beglaubigte Ausfertigungen allen Hohen Vertragsparteien übermittelt werden.
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