Artikel 44
Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10003889
Dokumentnummer
NOR40070843
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