Artikel 43
Inkrafttreten
- 1. Dieses Abkommen tritt am 90. Tage nach dem Tage der Hinterlegung der 6. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
- 2. Für jeden Staat, der das Abkommen nach Hinterlegung der
- 6. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Abkommen am 90. Tage nach dem Tage der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch diesen Staat in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023
Gesetzesnummer
10005235
Dokumentnummer
NOR40054716
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