vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 43 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 43

Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259796

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)