vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Mitgliedschaft.

Artikel 3.

Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über Internationale Organisation in San Francisco teilgenommen oder vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Jänner 1942 unterzeichnet haben, und welche die vorliegende Satzung unterzeichnen und gemäß Artikel 110 ratifizieren.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005357

alte Dokumentnummer

N1195611538T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)