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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1960

Artikel 3

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten findet nicht Anwendung auf Funktionäre der österreichischen und brasilianischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen sind.

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