Artikel 3
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die österreichische Grenzabfertigungsstelle beim Bahnhof St. Margrethen der Gemeinde Höchst zugeordnet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 3
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die österreichische Grenzabfertigungsstelle beim Bahnhof St. Margrethen der Gemeinde Höchst zugeordnet.
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