Artikel 3
Zuständige Behörden
Zuständige Behörde für die Umsetzung des Abkommens ist:
- (1)In der Republik Österreich:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 3
Zuständige Behörden
Zuständige Behörde für die Umsetzung des Abkommens ist:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)