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Artikel 3 Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.8.1970

Artikel 3

Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.

Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 15. Jänner 1969, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2022

Gesetzesnummer

10002187

Dokumentnummer

NOR12028644

alte Dokumentnummer

N2197022205S

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