Artikel 3
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen auch am Vorhaben der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit an und werden daher diesbezügliche Bestrebungen unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023
Gesetzesnummer
10006653
Dokumentnummer
NOR12072619
alte Dokumentnummer
N5198012861I
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