ARTIKEL 3
Die Vertragsparteien werden weiterhin bemüht sein, Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, abzubauen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsparteien werden weiterhin bemüht sein, Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, abzubauen.
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