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Artikel 3 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.1985

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit zwischen den Reisebüros und den Transportunternehmen ihrer Staaten sowie das Zustandekommen von Kooperationsverträgen zwischen solchen Unternehmen fördern.

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