ARTIKEL 3
SICHERHEITSKLASSIFIZIERUNGSSTUFEN
Die Parteien legen fest, dass folgende Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen gleichwertig sind und sie den Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht entsprechen:
Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004
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