Artikel 3 Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Artikel 3

In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt mit Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim Bundesministerium für Justiz, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind, erforderlichenfalls rückwirkend mit 1.1.2005 in Kraft.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2025

Gesetzesnummer

20004625

Dokumentnummer

NOR40075759

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