Artikel 39
Der englische und der französische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2025
Gesetzesnummer
10008120
Dokumentnummer
NOR40005909
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 39
Der englische und der französische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2025
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10008120
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NOR40005909
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