Artikel 39
Artikel H - Verhältnis zwischen der Charta und dem innerstaatlichen Recht sowie internationalen Übereinkünften
Die Bestimmungen dieser Charta lassen geltende oder künftig in Kraft tretende Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts und zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte unberührt, die den geschützten Personen eine günstigere Behandlung einräumen.
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