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ARTIKEL 395 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 395

Rechtliche Schritte, Ermittlungen und Strafverfolgung

Die Behörden Georgiens leiten in bei nationalen Kontrollen oder EU-Kontrollen aufgedeckten Fällen, in denen Betrug, Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten einschließlich Interessenkonflikten vorliegen oder ein entsprechender Verdacht besteht, rechtliche Schritte, gegebenenfalls einschließlich Ermittlungen und Strafverfahren, ein. OLAF kann die zuständigen Behörden Georgiens gegebenenfalls dabei unterstützen.

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