Artikel 374.
Die Hohen vertragschließenden Teile haben, wie sie hiermit anerkennen und beurkunden, von dem Vertrage zwischen der Regierung der französischen Republik und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Monaco am 17. Juli 1918 über des Verhältnis zwischen Frankreich und dem Fürstentume Kenntnis genommen.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12001280
alte Dokumentnummer
N1192019926S
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