Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 36 Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.1.2013 bis 31.12.2016 (BGBl. III Nr. 6/2017)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.