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Artikel 36 WTO-Abkommen - Rechte des geistigen Eigentums

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 36

Schutzumfang

Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 37 Absatz 1 erachten die Mitglieder folgende Handlungen, wenn sie ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers *1) vorgenommen werden, für rechtswidrig:

Einfuhr, Verkauf oder sonstiger gewerblicher Vertrieb eines geschützten Layout-Designs, eines integrierten Schaltkreises, in den ein geschütztes Layout-Design aufgenommen ist, oder eines Gegenstandes, in den ein derartiger integrierter Schaltkreis aufgenommen ist nur insoweit, als es weiterhin ein rechtswidrig nachgebildetes Layout-Design enthält.

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*1) Der Begriff „Rechtsinhaber'' in diesem Abschnitt ist als bedeutungsgleich mit dem im IPIC-Vertrag verwendeten Begriff „Inhaber des Rechts'' zu verstehen.

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