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Artikel 34 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Artikel 34

Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt für alle Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation, für alle Staaten, die nicht Mitglied der Weltgesundheitsorganisation, jedoch Mitglied der Vereinten Nationen sind, und für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration vom 16. Juni 2003 bis zum 22. Juni 2003 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach vom 30. Juni 2003 bis zum 29. Juni 2004 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020

Gesetzesnummer

20004509

Dokumentnummer

NOR40223363

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