vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 33 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.9.2012

ARTIKEL 33

Bedienstete des ESM

Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)