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Artikel 33 Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.11.1994

Artikel 33

Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und alle Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration vom 5. Juni 1992 bis zum 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro und vom 15. Juni 1992 bis zum 4. Juni 1993 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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