Artikel 33.
Der Bericht wird von allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet.
Verweigert ein Mitglied seine Unterschrift, so wird dies vermerkt; der Bericht bleibt gleichwohl gültig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 33.
Der Bericht wird von allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet.
Verweigert ein Mitglied seine Unterschrift, so wird dies vermerkt; der Bericht bleibt gleichwohl gültig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)