ARTIKEL 338
Die Vertragsparteien unterstützen Initiativen wie den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Fördermaßnahmen, um die Umsetzung einer Politik zu gewährleisten, die auf der Grundlage des EU-Besitzstands und der Interessenschwerpunkte der Vertragsparteien in diesem Bereich eine nachhaltige Fischerei sicherstellt; zu diesen Interessenschwerpunkten zählen unter anderem
- a) Bewirtschaftung lebender aquatischer Ressourcen, Fischereiaufwand und technische Maßnahmen,
- b) Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten unter Einsatz der notwendigen Überwachungsausrüstung, einschließlich elektronischer Monitoringgeräte und Rückverfolgungsinstrumente, und Gewährleistung durchsetzbarer Rechtsvorschriften und Kontrollmechanismen,
- c) harmonisierte Sammlung kompatibler Fang-, Anlande-, Flotten-, biologischer und wirtschaftlicher Daten,
- d) Verwaltung der Fangkapazitäten, einschließlich eines funktionierenden Fischereiflottenregisters,
- e) Steigerung der Effizienz der Märkte, insbesondere durch die Förderung von Erzeugerorganisationen, die Bereitstellung von Verbraucherinformationen sowie durch Vermarktungsnormen und Rückverfolgbarkeit sowie
- f) Entwicklung einer Strukturpolitik für den Fischereisektor, die die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit fördert.
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