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ARTIKEL 328 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

KAPITEL 9

TOURISMUS

ARTIKEL 328

Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich des Tourismus zusammen, um die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche als Motor für Wirtschaftswachstum und Eigenständigkeit, Beschäftigung und internationalen Austausch zu fördern.

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