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ARTIKEL 31 Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.9.2012

KAPITEL 6

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 31

Sitz

(1) Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg.

(2) Der ESM kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten.

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