Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 30 Übereinkommen (Nr. 63) über Statistiken der Löhne und Arbeitszeit in Bergbau, Industrie, einschließlich Baugewerbe, und Landwirtschaft
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26.11.1959 bis 02.06.1988 (BGBl. Nr. 242/1988)
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