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ARTIKEL 308 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 308

Die Zusammenarbeit zielt auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen sowie auf die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene unter anderem in den folgenden Bereichen:

  1. a) Eindämmung des Klimawandels,
  2. b) Anpassung an den Klimawandel,
  3. c) Emissionshandel,
  4. d) Forschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel und
  5. e) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik.

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