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Artikel 2 WTO-Abkommen - Landwirtschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 2

Warenkreis

Dieses Übereinkommen bezieht sich auf die im Anhang 1 zu diesem Übereinkommen aufgezählten Waren, die im folgenden landwirtschaftliche Waren genannt werden.

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