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Artikel 2 Vereinbarung gemäß Artikel 15a B VG über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, Wien) – Zusatzvereinbarung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.2022

Artikel 2

Finanzierungskriterien

Die Vereinbarungsparteien kommen überein, dass die in Art. 3 der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 201/2013, genannten maximal förderbaren Kosten innerhalb einer Ländersumme überschritten werden können, sofern die in der 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau genannten maximal förderbaren Kosten innerhalb desselben Landes um die gleiche oder um eine höhere Summe unterschritten wird.

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2022

Gesetzesnummer

20012052

Dokumentnummer

NOR40247836

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