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Artikel 2 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1960

Artikel 2

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

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