Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Artikel II
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Landesverfassungsgesetz ist erstmals bei der Wahl für die XIV. Gesetzgebungsperiode anzuwenden.
(2) Die NÖ Landtagswahlordnung 1974 (LWO), LGBl. 0300–3, tritt spätestens mit der Konstituierung des gemäß Abs. 1 gewählten Landtages außer Kraft.
02.12.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
